von Steiger, SPR VIII/2 S. 77 und Fn 20). Dass nichtverbriefte Aktienrechte grundsätzlich übertragbar sind, war in der Lehre nie umstritten (Bürgi, a.a.O., N 32 Vorb. zu Art. 683-687 OR). Es wurde früher lediglich eine Kontroverse darüber geführt, ob die Übertragung solcher Rechte formlos möglich sei oder in der Form der Zession zu erfolgen habe (Bürgi, a.a.O., N 36 f. Vorb. zu Art. 683-687 OR; vgl. auch SPR VIII/2 S. 77 Fn 20). Daher kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass es sich bei den Aktienkaufverträgen rechtlich um Zessionen handeln könnte.