= ----------------------------------------------------------------------------- Alter Totalnominallohnindex 3. Die anderslautenden und weitergehenden Begehren werden abgewiesen. 4. Der Kläger trägt die Hälfte der obergerichtlichen Gerichtskosten sowie seine eigenen Anwaltskosten beider Instanzen. Die Beklagten tragen sämtliche übrigen Prozesskosten. Die Gerichtskosten betragen vor Amtsgericht Fr. 100'000.-- und vor Obergericht Fr. 180'000.-- (inkl. Fr. 754.85 Beweiskosten). Diese werden im Umfang von Fr. 100'000.-- dem Kostenvorschuss der Beklagten und im Umfang von Fr. 180'000.-- den Kostenvorschüssen des Klägers entnommen.