2. Die Beklagten haben dem Kläger ab 1. April 2005 lebenslänglich eine unabänderliche, monatlich vorauszahlbare, auf den Ersten eines Monats fällige und ab Verfall zu 5 % verzinsliche Pflege- und Betreuungsschadenrente von Fr. 5'383.50 zu bezahlen. Diese Rente ist nach dem Totalnominallohnindex des Bundesamtes für Statistik jährlich anzupassen. Die erste Anpassung erfolgt auf den 1. April 2007. Nach der ersten Anpassung ist die Rente jeweils auf den 1. April eines jeden Jahres dem Stand des Vorjahres nach folgender Formel anzupassen: Neuer Totalnominallohnindex x ursprüngliche Rente Neue Rente = -----------------------------------------------------------------------------