Die Gerichtskosten betragen Fr. 100'000.-- (inkl. Fr. 2'410.-- Gutachterkosten und Fr. 120.-- Zeugenlöhne). 17.2.2. Vor Obergericht waren noch 5,5 Mio. Franken streitig (Kapital und kapitalisierte Rente von zusammen ca. Fr. 5,7 Mio. abzüglich von den Beklagten anerkannte Fr. 225'834.--). Der Kläger obsiegt daher vor Obergericht mit gut 45 %. Da dem Kläger im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich nur noch eine geringe Überklagungstoleranz zuzubilligen ist (E. 17.2), hat er auch vor Obergericht massiv überklagt, weshalb für die Berechnung der Anwaltskosten des Klägers auch vor Obergericht vom als angemessen betrachteten Klagebetrag von Fr. 3,5 Mio. auszugehen ist.