Beim zugesprochenen Betrag von rund 2,6 Mio. Franken (Kapital und Rente) beträgt sein Prozesserfolg vor Amtsgericht somit rund 45 %. Den Hauptanteil der Forderungen bildeten der Erwerbsausfall sowie die Pflege- und Betreuungskosten, bei denen die Forderungsbezifferung wegen des richterlichen Ermessens schwierig war. Die übrigen, betragsmässig untergeordneten Positionen waren relativ genau bezifferbar. Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers die Schwierigkeit der Forderungsbezifferung bei den zwei am meisten ins Gewicht fallenden Positionen berücksichtigt, bleibt festzuhalten, dass er immer noch massiv überklagt hat.