Der Kläger forderte vor Amtsgericht eine Entschädigung (inkl. Genugtuung) von Fr. 4'386'620.--. In der Folge präzisierte er die Anträge und verlangte mindestens 3,5 Mio. Franken (Kapital) sowie eine indexierte Rente für den Pflege- und Betreuungsschaden von Fr. 8'224.-- monatlich, was einem kapitalisierten Betrag von rund Fr. 2,2 Mio. entspricht (Tafel 1, [lebenslängliche Rente], Faktor 22,68 [damals Alter 34]). Der erstinstanzliche Streitwert betrug demnach rund 5,7 Mio. Franken. Beim zugesprochenen Betrag von rund 2,6 Mio. Franken (Kapital und Rente) beträgt sein Prozesserfolg vor Amtsgericht somit rund 45 %.