Dieser Betrag ist ab 1. April 2005 mit 5 % zu verzinsen. 16.2. Die Beklagten haben dem Kläger ab 1. April 2005 eine unabänderliche, monatlich vorauszahlbare, auf den Ersten eines Monats fällige und ab Verfall zu 5 % verzinsliche Pflege- und Betreuungsschadenrente von Fr. 5'383.50 zu bezahlen. Diese Rente ist nach dem Totalnominallohnindex des Bundesamtes für Statistik jährlich anzupassen. Die erste Anpassung erfolgt auf den 1. November 2006. Nach der ersten Anpassung ist die Rente jeweils auf den 1. November eines jeden Jahres dem Stand des Vorjahres nach folgender Formel anzupassen: Neuer Totalnominallohnindex x ursprüngliche Rente Neue Rente