Vorbehalten blieben allfällige Nachzahlungen mit jährlich Fr. 10'100.--. In Bezug auf den künftigen Aufwand weist er darauf hin, dass er ab dem Heiratstermin am 13. Dezember 2003 von Beiträgen an die AHV entlastet sei, da seine Ehefrau erwerbstätig sei. Es sei aber zu berücksichtigen, dass sie im Falle der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgebe. Es seien auch andere "Risiken" wie Scheidung zu berücksichtigen. Werde der Höchstbetrag von Fr. 10'100.-- gemäss Tafel 1a kapitalisiert, ergebe sich ein Betrag von Fr. 184'426.--, wovon ihm mindestens drei Viertel zuzusprechen seien.