13. AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger Die Vorinstanz hat den vom Kläger geltend gemachten jährlichen Betrag von Fr. 6'000.--, den er als Erwerbsloser an die AHV bezahlen müsse, als in jeder Hinsicht ungenügend substanziiert und nicht nachvollziehbar erachtet und die Schadensposition daher abgewiesen. Der Kläger wendet ein, die Berechnungsweise der AHV-Beträge ergebe sich aus dem Gesetz. Er verlange Ersatz für bisherige Akontozahlungen an die Ausgleichskasse von Fr. 15'916.75. Vorbehalten blieben allfällige Nachzahlungen mit jährlich Fr. 10'100.--.