Lediglich mit dem Hinweis auf einen Bericht des Bundesamtes für Statistik und auf ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich kann der Kläger seine Behauptungen nicht belegen. Es ist daher von den für 2005 geltend gemachten Kosten für Selbstbehalt und Franchise von rund Fr. 900.-- auszugehen und diese gemäss vorinstanzlichem Urteil mit dem Faktor 22.50 (Tafel 1, sofort beginnende, lebenslängliche Rente, Alter 35) zu kapitalisieren. Dies ergibt einen Betrag von Fr. 20'250.--. Auch hievon sind 10 % wegen Selbstverschuldens abzuziehen, so dass dem Kläger unter diesem Titel Fr. 18'225.-- zuzusprechen sind.