Laut Bericht des Bundesamtes für Statistik sei die durchschnittliche Teuerung in den Jahren 1990 bis 1998 bei 5,5 % gelegen. Berücksichtige man, dass 1 % dieser Teuerung auf die allgemeine Teuerung entfalle, die mit dem Kapitalisierungszinsfuss von 3,5 % ausgeglichen werde, sei mit reinen Mehrkosten im Gesundheitswesen von 4,5 % zu rechnen. Lediglich mit dem Hinweis auf einen Bericht des Bundesamtes für Statistik und auf ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich kann der Kläger seine Behauptungen nicht belegen.