Es ist daher von den geltend gemachten Kosten im Betrag von Fr. 7'838.30 auszugehen, wovon 10 % wegen Selbstverschuldens abzuziehen sind, was Fr. 7'054.45 ergibt. 11.2. Hinsichtlich des zukünftigen Schadens macht der Kläger geltend, die Abrechnungen der Krankenkasse zeigten einerseits seinen vermehrten Bedarf, anderseits auch die Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Laut Bericht des Bundesamtes für Statistik sei die durchschnittliche Teuerung in den Jahren 1990 bis 1998 bei 5,5 % gelegen.