Die Beklagten begründen denn auch nicht, weshalb beim Kläger solche Auslagen auch ohne Unfall angefallen wären, noch belegen sie, dass er als Schreiner und Spitzensportler einer erheblichen Verletzungsgefahr ausgesetzt gewesen wäre. Sie verweisen lediglich auf statistische Angaben, wonach mehr als 76 % der Schweizer und Schweizerinnen im Jahre 2002 innerhalb eines Jahres mindestens einmal den Arzt aufgesucht hatten, was unbehelflich ist. Es ist daher von den geltend gemachten Kosten im Betrag von Fr. 7'838.30 auszugehen, wovon 10 % wegen Selbstverschuldens abzuziehen sind, was Fr. 7'054.45 ergibt.