Aus den vom Kläger neu aufgelegten Urkunden geht hervor, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten vor allem um Pflegebeiträge gemäss KVG u.a. an die Behandlungen der Spitex handelt, die zweifellos mit dem Unfall des Klägers in Zusammenhang stehen und ohne diesen nicht entstanden wären. Die Beklagten begründen denn auch nicht, weshalb beim Kläger solche Auslagen auch ohne Unfall angefallen wären, noch belegen sie, dass er als Schreiner und Spitzensportler einer erheblichen Verletzungsgefahr ausgesetzt gewesen wäre.