Der Kläger macht vor Obergericht einen bisherigen Schaden (bis 31.3.2005) von Fr. 7'838.30 geltend und legt diesbezüglich verschiedene Abrechnungen der Krankenkasse als Sammelbelege auf. Die Beklagten bestreiten diese Positionen grundsätzlich und masslich mit der Begründung, dass sie ohnehin angefallen wären. Damit können sie indessen nicht gehört werden. Aus den vom Kläger neu aufgelegten Urkunden geht hervor, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten vor allem um Pflegebeiträge gemäss KVG u.a. an die Behandlungen der Spitex handelt, die zweifellos mit dem Unfall des Klägers in Zusammenhang stehen und ohne diesen nicht entstanden wären.