gemäss KVG Die Vorinstanz hat dem Kläger unter dem Titel bisherige Kosten für Selbstbehalt und Franchise gemäss KVG mangels eines rechtsgenüglichen Nachweises lediglich Fr. 10.60 bzw. nach Abzug der 10 % wegen Selbstverschuldens Fr. 9.55 sowie für Franchisekosten Fr. 895.-- abzüglich 10 % wegen Selbstverschuldens, also Fr. 805.50 zugesprochen. Den zukünftigen Schaden hat das Amtsgericht mit Fr. 9'000.-- bzw. Fr. 8'100.-- (nach Selbstverschuldensabzug von 10 %) ermittelt. 11.1. Der Kläger macht vor Obergericht einen bisherigen Schaden (bis 31.3.2005) von Fr. 7'838.30 geltend und legt diesbezüglich verschiedene Abrechnungen der Krankenkasse als Sammelbelege auf.