Nach unbestrittener Darstellung des Klägers übernimmt die IV die Hälfte dieser Kosten, die alle zehn Jahre anfallen; bei einer Lebenserwartung des Klägers von 80 Jahren würden vier Umbauten erforderlich. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von Fr. 36'000.--. Da die IV-Leistungen identische Schadensposten betreffen, kommt auch hier das Quotenvorrecht des Klägers zum Zuge und ist ihm der volle von den Beklagten geschuldete Betrag von Fr. 36'000.-- zuzusprechen. Die Beklagten wenden ein, bei den Automehrkosten seien die unfallbedingt eingesparten Kosten für den Arbeitsweg zu berücksichtigen, was bei 220 Arbeitstagen und 20 km Arbeitsweg bei 70 Rappen pro Kilometer jährlich Fr. 3'080.-- ergebe.