Mehrkosten Autoumbau Die Vorinstanz hat dem Kläger für bisherige Autoumbaukosten Fr. 40'450.-- bzw. nach Abzug wegen Selbstverschuldens Fr. 36'405.-- sowie für künftige Umbaukosten Fr. 49'300.20 zugesprochen. Der Kläger macht geltend, die IV-Stelle Luzern leiste an die Abänderung des Fahrzeuges Chrysler Voyager Fr. 12'500.--, weshalb sich der Betrag (ohne Berücksichtigung des Selbstverschuldensabzuges) auf Fr. 27'950.-- reduziere. Für die zukünftigen Umbaukosten werde von einem Mittelwert von Fr. 35'000.-- ausgegangen. Die IV übernehme in der Regel die Hälfte dieser Kosten, so dass er einen Betrag von Fr. 17'500.-- zu leisten habe.