Ausgewiesen sind demnach Mehrkosten von insgesamt Fr. 110'500.--, nämlich Rohbau 1 (Position 21) Fr. 23'000.--, Rohbau 2 (Position 22) Fr. 13'000.--, Sanitäranlagen (Position 25) Fr. 40'000.--, Gipserarbeiten (Position 271.0) Fr. 1'500.--, Schreinerarbeiten (Position 273) Fr. 18'000.-- sowie Mehraufwand Architekt (Position 291) Fr. 15'000.--. Bei den vom Kläger angerechneten Zahlungen der IV für Treppenlift und Türöffner im Betrag von Fr. 16'033.-- handelt es sich um andere Leistungen als die vom Zeugen K. bestätigten Mehraufwendungen.