Schliesslich habe die spezielle Planung auch einen Mehraufwand für den Architekten bedeutet, den er mit Fr. 15'000.-- in Rechnung stellte. Die Befragung des Architekten ergab, dass die erwähnten Mehraufwendungen erforderlich waren und allein dem Kläger zugute kamen und nicht den andern Hausbewohnern. Ausgewiesen sind demnach Mehrkosten von insgesamt Fr. 110'500.--, nämlich Rohbau 1 (Position 21) Fr. 23'000.--, Rohbau 2 (Position 22) Fr. 13'000.--, Sanitäranlagen (Position 25) Fr. 40'000.--, Gipserarbeiten (Position 271.0) Fr. 1'500.--, Schreinerarbeiten (Position 273) Fr. 18'000.-- sowie Mehraufwand Architekt (Position 291) Fr. 15'000.--.