Beim Rohbau 1 (recte 2) hätten die Türen grösser dimensioniert werden müssen wegen des Elektrorollstuhls, die Position ergab Mehrkosten von Fr. 13'000.--. Die Position 25 (Sanitäranlagen) von Fr. 40'000.-- betraf spezielle Einrichtungen im Bad/WC-Bereich sowie in der Küche, die ebenfalls behindertenspezifisch gebaut werden musste. Ebenfalls bestätigt wurde vom Zeugen der Mehraufwand für Gipserarbeiten von Fr. 1'500.-- und für Schreinerarbeiten von Fr. 18'000.--. Schliesslich habe die spezielle Planung auch einen Mehraufwand für den Architekten bedeutet, den er mit Fr. 15'000.-- in Rechnung stellte.