Für die Präsenzzeit ist mit der Hälfte dieses Ansatzes zu rechnen. Die monatliche Rente für den Pflege- und Betreuungsschaden berechnet sich demnach wie folgt: Pflege- und Betreuungszeit 154,4 Stunden x Fr. 30.-- Fr. 4'632.00 Präsenzzeit 167,3 Stunden x Fr. 15.-- Fr. 2'509.50 Total Fr. 7'141.50 abzüglich Hilflosenentschädigung Fr. 1'758.00 Rente Fr. 5'383.50 Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten und der Indexierung der Rente kann auf das vorinstanzliche Urteil verwiesen werden, welches in diesem Punkt unangefochten geblieben ist. 8.4. Die Vorinstanz hat die Sicherheit, die der Ersatzpflichtige für die Rente gemäss Art. 43 Abs. 2 OR zu leisten hat, auf Fr. 1'514'371.-- festgesetzt.