O., in HAVE 2003 S. 126). Auch wenn diesen Leistungen ein gewisser Pikettcharakter nicht abzusprechen ist, hinkt der Vergleich mit dem arbeitsrechtlichen Pikettdienst im Betrieb schon deswegen, weil die anwesende Person während der Präsenzzeit andere Arbeiten erledigen oder einem Hobby nachgehen kann. Es rechtfertigt sich daher, reine Präsenzleistungen wie bis anhin mit einem reduzierten Stundenansatz zu entschädigen. Angemessen erscheint eine Reduktion um 50 % des Stundenansatzes für Betreuung und Pflege auf Fr. 13.50 (Daniel N. Kaufmann, a.a.O., in: HAVE 2003 S. 128; Urteil der I. Kammer vom 13.10.2004 [11 03 117] E. 4.3.4).