Urteil der I. Kammer vom 13.10.2004 [11 03 117] E. 4.2.4; Daniel N. Kaufmann, Neun Thesen zu den Hilfeleistungskosten [Pflege- und Betreuungskosten] im Haftpflichtrecht, in: HAVE 2003 S. 128; Pra 2002 Nr. 212 S. 1129). Es ist daher für den bisherigen Pflege- und Betreuungsschaden von einem Stundenansatz von Fr. 27.-- auszugehen, den der Kläger auch seiner Berechnung des bisherigen Haushaltschadens zugrunde legt. 8.2.2. In Bezug auf die Abgeltung der notwendigen Präsenzzeit machte der Kläger vor der Vorinstanz die Hälfte des Ansatzes für die Betreuungszeit, nämlich Fr. 13.50 pro Stunde, geltend.