Die Vorinstanz hat dem Kläger Ersatz für bisherigen Pflege- und Betreuungsschaden von rund Fr. 255'000.-- und für den künftigen Pflege- und Betreuungsschaden eine monatliche indexierte Rente von (aufgerundet) Fr. 4'586.-- zugesprochen. 8.1. Die Beklagten erneuern ihren Einwand, die Vorinstanz hätte nicht auf die Eingabe des Klägers vom 22. März 2004 abstellen dürfen. Dazu kann auf Erwägung 6.1 verwiesen werden.