Der Ausfall pro Jahr belaufe sich auf Fr. 5'200.--, kapitalisiert mit dem Faktor 22.93 ergebe sich ein Betrag von Fr. 119'236.--. Am 30. August 1996 hielt Rechtsanwalt A. fest, zur Diskussion stehe u.a. die Auszahlung des Haushaltführungsschadens von Fr. 120'000.-- gemäss Berechnung vom 20. Mai 1996 unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ein Minderbetrag als Folge einer allenfalls rechtsgültig festgestellten reduzierten Haftungsquote mit den Ansprüchen aus Erwerbsausfallschaden verrechnet würde.