Diese Tabelle (Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, S. 491) enthält die Aufzinsungsfaktoren für die generelle Reallohnentwicklung, die im vorliegenden Fall im Übrigen bereits bis Alter 60 berücksichtigt wurde (E. 5.2.5), und kommt aus diesem Grund nicht zur Anwendung. Weiter ist zu beachten, dass bei Kapitalabfindungen im Kapitalisierungszinsfuss von 3,5 % die zu erwartende Teuerung bereits enthalten ist (Schaetzle/Weber, a.a.O., N 3.116 und N 4.12). Dies muss auch bei aufgeschobenem Rentenbeginn gelten, wie er hier (mit der Anwendung der Tafel 1b von Stauffer/Schaetzle) zum Tragen kommt.