Um den künftigen Erwerbsausfall abschätzen zu können, ist die wahrscheinliche Entwicklung des Validen- und Invalideneinkommens zu prognostizieren (Marc Schaetzle, Der Schaden und seine Berechnung, in: Münch/Geiser [Hrsg.] Schaden-Haftung-Versicherung, Rz 9.50; Urteil des Bundesgerichts 4C.170/2005 vom 9.11.2005 E. 2.2). Massgebend ist die reale (generelle und individuelle) Einkommensentwicklung. Dabei ist vom Einkommen auszugehen, das der Geschädigte ohne Verletzung gegenwärtig, d.h. am hier massgebenden Rechnungstag Ende März 2005, erzielt hätte. Sodann sind die zu erwartenden künftigen Reallohnsteigerungen mitzuberücksichtigen (BGE 116 II 297 oben; Schaetzle, a.a.O., Rz 9.51).