Die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Reisekosten sowie das Schulgeld und die Auslagen für die Bücher hätten sich auf insgesamt Fr. 23'500.-- belaufen. Der Kläger trägt dagegen insbesondere vor, seine Eltern hätten die Kosten der Weiterbildung übernommen. Der Vater des Klägers bestätigte als Zeuge, er hätte seinem Sohn das Schulgeld bezahlt, das er aber später hätte zurückzahlen müssen. Er hätte zudem versucht, Stipendien zu erhalten, worauf er grundsätzlich Anspruch gehabt hätte. Zudem hätte er seinen Sohn, soweit nötig, auch bei den Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung unterstützt.