Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Zürich 2001, N 3.443), was sich in einem tieferen Nettolohn niederschlägt. Im Rahmen der hier herrschenden Verhandlungsmaxime ist diese Berechnungsweise zu übernehmen, nicht jedoch diejenige der Beklagten, die ohne Begründung ab 2004 einen Abzug von 13 % auf dem Bruttolohn für die Versicherungsbeiträge vornehmen. Damit ergibt sich folgendes Valideneinkommen: Nettoeinkommen der Jahre 1996 - 2000 Fr. 289'270.60 Nettoeinkommen 2001, 88 % von Fr. 74'100.-- Fr. 65'208.00 Nettoeinkommen 2002, 88 % von Fr. 75'020.-- Fr. 66'017.60 Nettoeinkommen 2003, 88 % von Fr. 77'520.-- Fr. 68'217.60 Nettoeinkommen 2004, 88 % von Fr. 80'250.-- Fr. 70'620.00