Dies stellt indessen keine genügende Auseinandersetzung mit der eingehenden Begründung im vorinstanzlichen Urteil dar, weshalb sich diesbezügliche Weiterungen erübrigen. Die Beklagten ihrerseits beanstanden den von der Vorinstanz angenommenen Einstiegslohn eines Schreinertechnikers für das Jahr 2001 als zu hoch, angemessen ist nach ihrer Auffassung ein Lohn von Fr. 5'200.-- brutto x 13, der sich bis 2004 auf Fr. 5'300.-- erhöht haben dürfte. Der Kläger geht von einem Lohnanstieg um jährlich mindestens 4 % aus.