Die Beklagten machen geltend, bei der Berechnung des Erwerbsausfalls sei zu berücksichtigen, dass der Kläger während der fünf Semester dauernden Vollzeit-Ausbildung an der Technikerschule Biel nur während zwei Semestern als Praktikant einen Lohn von Fr. 40'000.-- erzielt hätte. Damit widersprechen sie einerseits ihrer eigenen Darstellung, wonach sich die Parteien einig seien, dass für 1996/1997 je von einem Bruttolohn des Klägers von Fr. 62'400.--, für 1998 von Fr. 63'700.--, für 1999 von Fr. 65'000.-- und für 2000 von Fr. 67'600.-- auszugehen sei.