Auch wenn sich der Kläger vom zusätzlichen Unterricht offenbar überfordert fühlte, wie aus dem Schreiben des Berufsschulinspektorats vom 1. Mai 1987 hervorgeht, lässt der Abbruch der BMS jedoch nicht den Schluss zu, er habe sein sportliches Engagement über die Berufsausbildung gestellt und er hätte auf eine Weiterbildung verzichtet, zumal die BMS auch nicht Voraussetzung für die Ausbildung zum Schreinertechniker war. Es trifft zwar zu, dass ihm die erste Arbeitsstelle nach der Lehre gekündigt wurde, weil er nach Auskunft des Arbeitgebers zu wenig selbständig gearbeitet habe.