Es sei anzunehmen, dass er ohne die Kopf-/Halsverletzungen als Schreiner zu 100 % arbeitsfähig gewesen wäre. Zur Ergänzungsfrage, ob der Kläger die andern Verletzungen (ausser den Kopfverletzungen) auch mit getragenem Sicherheitsgurt erlitten hätte, führte der Gutachter aus, diese Frage sei nur hypothetisch zu beantworten. Derartige Verletzungen würden je nach Unfallmechanismus sowohl bei getragenem wie bei nicht getragenem Sicherheitsgurt auftreten. Die Häufigkeit derartiger Extremitätenfrakturen sei bei getragenem Sicherheitsgurt aber signifikant herabgesetzt. Normalerweise seien Verletzungen bei getragenem Sicherheitsgurt weniger schwer.