Das Verwaltungsgericht holte zu diesen Fragen bei der Klinik und Poliklinik für Orthopädische Chirurgie, Inselspital Bern, ein orthopädisches Gutachten ein. Oberarzt Dr. E. hielt in seinem Gutachten vom 27. März 1998 fest, diejenigen Verletzungen, die auch mit getragenem Sicherheitsgurt hätten entstehen können, seien problemlos ausgeheilt. Ausser einer gewissen Krafteinschränkung im Bereich des rechten Oberschenkels hätte der Kläger keine Residuen davongetragen. Es sei anzunehmen, dass er ohne die Kopf-/Halsverletzungen als Schreiner zu 100 % arbeitsfähig gewesen wäre.