Dieser Einwand geht fehl. Prof. W. nahm in seinem biomechanischen Gutachten vom 17. Oktober 1996, das er im Auftrag des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern verfasst hatte, ausdrücklich zu einer Frage des Klägers im Zusammenhang mit der oben erwähnten Aussage von Dr. Löhle Stellung und hielt fest, er selber weise immer wieder auf dieses Phänomen hin, wonach bei extremer Intrusion von Armaturenbrett/Lenkrad der Kontakt des Körpers mit diesen Strukturen erfolge, bevor der Gurt den Körper vor einem solchen Aufprall habe bewahren können. Es seien dann logischerweise auch weder am Körper noch an den Gurten Kraftübertragungsspuren zu sehen.