wenn die Fahrzeugdeformationen so stark sind, dass der Fahrer zwischen Lenkrad und Sitz eingeklemmt ist (AJP 1995 S. 1638). 4.1.3. Der Kläger wendet ein, Gutachter und Vorinstanz verwiesen bezüglich der Biomechanik auf das Ergänzungsgutachten von Prof. W. vom 17. Oktober 1996. Prof. W. sei aber nicht näher auf die von Dr. Löhle aufgeworfene Problematik eingegangen, seine These über das Nichttragen des Gurtes basiere praktisch ausschliesslich auf einem Vergleich der Verletzungen der am Unfall Beteiligten. Dieser Einwand geht fehl.