Seine Argumentation überzeugt auch aus diesem Grund nicht. 4.1.2. Der Kläger macht geltend, der Gutachter habe die Ausführungen des Unfallphysikers Dr. Löhle im erwähnten Aufsatz nicht in Abrede gestellt, wonach bei Kollisionen, bei welchen der Fahrer zwischen Lenkrad und Fahrersitz eingeklemmt werde, trotz Tragens des Gurtes keine Spuren daran erkennbar seien. Er habe aber das Vorliegen eines solchen Extremfalles zu Unrecht verneint, womit sich die Vorinstanz nicht auseinandergesetzt habe. Dieser Einwand ist unbegründet. Wie der Experte aufgrund einer zutreffenden Beurteilung der Schadenbilder festhielt, war die Fahrgastzelle des Fahrzeuges des Klägers nicht völlig demoliert.