AJP 1995 S. 1639 f. Ziff. 2.2), sich wesentlich von den üblichen Gebrauchsspuren unterscheiden. Unfallspuren können damit auch bei älteren Sicherheitsgurten anhand einer mikroskopischen Untersuchung festgestellt werden. Inwiefern es sich im Übrigen beim Vergleichsfall mit dem Suzuki Jeep um neue Sicherheitsgurten gehandelt haben soll, ist nicht ersichtlich. Zudem ging der Kläger von der Annahme aus, der Sicherheitsgurt des Jeeps sei insofern neu gewesen, als er mit einem Gurtstraffer ausstaffiert gewesen sei, was nicht der Fall war. Seine Argumentation überzeugt auch aus diesem Grund nicht.