Nachdem solche unbestritten fehlten, wie die Untersuchung des Gurtes aus dem Auto des Klägers ergeben hatte, erachtete er es als ausgeschlossen, dass der Sicherheitsgurt getragen worden war. Zwar trifft es zu, dass der Experte sich mit dem Einwand des Klägers, dass an alten Gurten keine oder weit weniger Spuren erkennbar wären, nicht direkt befasst hat. Die Antwort ergibt sich aber indirekt aus dem Bericht über die erwähnte mikroskopische Untersuchung des Gurtbandes und des Umlenkbeschlages.