Vielmehr ging es im Hinblick auf die ihnen gestellten Fragen darum, die genaue Funktionsweise des Schlosses anhand von Röntgenuntersuchungen abzuklären. Der Experte kam zum Schluss, dass auch bei einem Versagen oder bei einem teilweisen Funktionieren der Gurteneinklickvorrichtung im Kollisionspunkt (recte wohl: Kollisionszeitpunkt) klare Spuren am oberen Umlenkbeschlag und am Gurtband zu erwarten seien. Nachdem solche unbestritten fehlten, wie die Untersuchung des Gurtes aus dem Auto des Klägers ergeben hatte, erachtete er es als ausgeschlossen, dass der Sicherheitsgurt getragen worden war.