Wie der Experte in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2003 zu den Einwendungen des Klägers zum Gutachten vom 28. März 2003 festhielt, führten sie mit dem Vergleichsgurt (d.h. mit einem Sicherheitsgurt aus einem im Herbst 1999 verunfallten Suzuki Jeep) keine Versuche zwecks Vergleichs bezüglich des Spurenbildes durch. Vielmehr ging es im Hinblick auf die ihnen gestellten Fragen darum, die genaue Funktionsweise des Schlosses anhand von Röntgenuntersuchungen abzuklären.