Mit Appellationsantwort vom 13. Mai 2005 bzw. vom 18. Mai 2005 beantragten die Beklagten und der Kläger die Abweisung der Appellation der Gegenpartei. E. Am 31. August 2005 fand eine Instruktionsverhandlung statt, an welcher die Ehefrau des Klägers als Zeugin befragt und mit dem Kläger eine Parteibefragung durchgeführt wurde. Die Instruktionsrichterin holte am 13. September 2005 beim Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten, Zürich, eine schriftliche Auskunft zum Einstiegslohn eines Schreinertechnikers im Jahre 2001 sowie bei der P. AG zu den Umbaukosten eines Fahrzeuges im mittleren Preissegment ein.