Alter Index d) Die Beklagten seien zu verpflichten, die Rente bei einer Abzinsung von 0 % sicherzustellen und dem Gericht einen entsprechenden Ausweis vorzulegen. Nach Festlegung des definitiven Rentenbetrages sei dem Kläger das Recht einzuräumen, den Kapitalbetrag für die Sicherstellung zu beziffern. e) Sämtliche vorinstanzlichen Prozesskosten, einschliesslich der gesamten klägerischen Anwaltskosten sowie einschliesslich der Gerichts- und Expertisenkosten seien den Beklagten aufzuerlegen. f) Die vorinstanzliche Kostennote von RA A. sei auf Fr. 190'000.-- zuzüglich 7,6 % Mehrwertsteuer festzulegen.