Die erste Anpassung erfolgt auf den 1. November 2006. Nach der ersten Anpassung ist die Rente jeweils auf den 1. November eines jeden Jahres dem Stand des Vorjahres nach folgender Formel anzupassen: Neuer Totalnominallohnindex x ursprüngliche Rente Neue Rente = ------------------------------------------------------------------------------ Alter Totalnominallohnindex 3. Die Beklagten haben die Rente mit einem Kapitalbetrag von Fr. 1'514'371.-- sicherzustellen. Dem Gericht ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils ein entsprechender Ausweis vorzulegen. 4. Die anderslautenden und weitergehenden Begehren werden abgewiesen. 5. (Kosten)