Am 2. November 2004 erliess das Amtsgericht Y. folgenden Rechtsspruch: 1. Die Beklagten haben dem Kläger Fr. 1'350'589.75 nebst 5 % Zins auf Fr. 122'600.-- seit 7. Februar 1990 und 5 % Zins auf Fr. 1'183'462.75 ab 1. November 2004 zu bezahlen. 2. Die Beklagten haben dem Kläger ab 1. November 2004 lebenslänglich eine unabänderliche, monatlich vorauszahlbare, auf den Ersten eines Monats fällige und ab Verfall zu 5 % verzinsliche Pflege- und Betreuungsschadensrente von Fr. 4'586.-- zu bezahlen. Die Rente ist nach dem Totalnominallohnindex des Bundesamtes für Statistik jährlich anzupassen. Die erste Anpassung erfolgt auf den 1. November 2006.