In der Appellationserklärung beantragen die Kläger die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Zusprechung der ganzen erstinstanzlich eingeklagten Summe. In der Appellationsbegründung stellen sie neu den zusätzlichen Antrag auf Rückweisung der Streitsache an das Amtsgericht zur "ordentlichen Durchführung des Beweisverfahrens und zur neuen Beurteilung", verlangen aber gleichzeitig vor Obergericht die Zusprechung der erstinstanzlich eingeklagten Summe. Wer appelliert, hat in der Appellationserklärung alle Anträge zur Sache selber zu stellen.