Der Antrag auf Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung ist in der Appellationserklärung zu stellen. ====================================================================== Die Kläger drangen mit ihrer Klage vor Amtsgericht nur teilweise durch. In ihrer Appellationserklärung verlangten sie die Zusprechung der ganzen Klageforderung. In der Appellationsbegründung stellten sie zusätzlich den Antrag auf Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Das Obergericht führte dazu aus: In der Appellationserklärung beantragen die Kläger die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Zusprechung der ganzen erstinstanzlich eingeklagten Summe.