Am 10. März 2003 starb X. Seine Erben traten in den Prozess ein. Mit Urteil vom 19. Dezember 2003 hiess das Amtsgericht die Klage teilweise gut und reduzierte die Konventionalstrafe auf Fr. 30'000.--. Auf Appellation der Erben hob das Obergericht den Beschluss der PBK vom 4. Dezember 2000 ganz auf. Aus den Erwägungen: 3.4.2. Wie das Bundesgericht in BGE 116 II 302 ausgeführt hat, kommt der Konventionalstrafe in Gesamtarbeitsverträgen Strafcharakter zu, deren Höhe aufgrund der Schwere der Vertragsverletzung, des Verschuldens und der Verhinderung zukünftigen Fehlverhaltens festgelegt wird.