Die Konventionalstrafe gemäss Gesamtarbeitsvertrag hat pönalen Charakter und ist nicht vererblich. ====================================================================== Die Paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes des Kantons Luzern (PBK) verfügte mit Beschluss vom 4. Dezember 2000, der Bauunternehmer X. habe den LMV (Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe) in mehreren Punkten verletzt, weshalb er ihr gestützt auf Art. 79 LMV 1995 - 1997 eine Konventionalstrafe von Fr. 59'297.20 sowie die Neben- und die Verfahrenskosten von Fr. 14'019.25 zu bezahlen habe. X. verlangte vor Amtsgericht die Aufhebung dieses Beschlusses. Am 10. März 2003 starb X.